
(Stand: 01.05.2008)
1. Vorbemerkung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die Annahme (Kauf) als auch für die Abgabe (Verkauf) von Waren sowie für Dienstleistungen der bvl GmbH. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Leistungsumfang
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Einzelnen für folgende Leistungen der bvl GmbH:
a) Die Annahme (Kauf) von Abfällen zur Verwertung und von Frischholz jeglicher Art;
b) die Abgabe (Verkauf) von aufbereiteten Materialien, insbesondere auch Hackschnitzeln, Rindenmulch, Komposterde, Biobrennstoffen und Wertstoffen;
c) die Gestellung von Containern.
3. Annahme von Waren (Kauf)
a) Der Kunde der bvl GmbH ist verpflichtet, von ihm zur Verwertung angelieferte Materialien frei von Fremdstoffen, wie etwa Abfälle zur Beseitigung und Sonderabfall, zu liefern, so dass eine Wiederverwertung nicht behindert oder unmöglich wird. Aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehende Schäden und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
b) Der Kunde ist verpflichtet, über das angelieferte Material vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und ggfls. auf das Vorhandensein von Fremdstoffen, die eine Wiederverwertung erschweren oder unmöglich machen, hinzuweisen.
c) Die abfallrechtliche Verantwortung für die angelieferten Materialien aufgrund öffentlich-rechtlicher Entsorgungsvorschriften verbleibt bei dem Kunden. Von dieser Verantwortung wird er durch die Auftragsannahme seitens der bvl GmbH nicht entbunden. Soweit die bvl GmbH von den zuständigen Behörden insoweit in Anspruch genommen werden sollte, hat der Kunde die bvl GmbH von dieser Inanspruchnahme freizustellen. Der Kunde haftet ggfls. auf Ersatz sämtlicher Schäden, die der bvl GmbH entstehen, soweit diese von den zuständigen Behörden unmittelbar in Anspruch genommen wird.
d) Die bvl GmbH übernimmt die Haftung dafür, dass die von ihr angenommenen Abfälle ordnungsgemäß einer stofflichen oder thermischen Wiederverwertung zugeführt werden, soweit dies nicht durch Umstände verhindert wird, die nicht im Verantwortungsbereich der bvl GmbH liegen. Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung des Auftrags, dass dieser unausführbar ist, ist die bvl GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Kunde stimmt einer möglichen Abänderung des Auftrags zu. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Abholung der angelieferten Materialien in dem jeweiligen Zustand. Im Falle des Rücktritts ist die bvl GmbH berechtigt, Ersatz der bei ihr bis dahin entstandenen Kosten zu verlangen. Holt der Kunde das zurück zu gebende Material nicht binnen 1 Monats nach Aufforderung ab, ist die bvl GmbH berechtigt, das Material auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen.
4. Abgabe von Materialien (Verkauf)
a) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die bvl GmbH kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist annehmen.
b) Gerät bvl GmbH mit der Lieferung in Verzug, so ist deren Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der bvl GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
c) Sachmängelhaftung
(1) Liegt ein von bvl GmbH zu vertretender Mangel vor, ist diese nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist bvl GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(2) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist bvl GmbH zur Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die bvl GmbH zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
(4) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der bvl GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
d) Eigentumsvorbehalt
(1) bvl GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist bvl GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Wird das verkaufte Material mit anderen, der bvl GmbH nicht gehörenden, Materialien vermischt, so erwirbt bvl GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu dem Wert der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung.
5. Containergestellung
a) Dem Kunden überlassene Container werden diesem in dem Zustand übergeben, in welchem sie sich befinden. Der Kunde ist verpflichtet, die Container bei der Übergabe auf ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen. Soweit Mängel nicht gerügt werden, gilt der Container als mangelfrei übergeben.
b) Der Kunde stellt die bvl GmbH von etwaigen Haftpflichtansprüchen Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Container entstehen, das schadenstiftende Ereignis wäre von der bvl GmbH grob fahrlässig verschuldet. Der Kunde verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die bvl GmbH und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche gegen die bvl GmbH und deren Mitarbeiter oder Beauftragte, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der bvl GmbH oder ihres Beauftragten vor oder der Haftungsgrund beruhte auf Verletzung verkehrswesentlicher Pflichten.
6. Zahlungsbedingungen
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der bvl GmbH ab Werk.
b) Die Rechnungen der bvl GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist bvl GmbH berechtigt, im Wege des Schadensersatzes insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahnkosten in Höhe von mindestens 5,00 € je Mahnung, zu verlangen.
c) bvl GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
d) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von bvl GmbH anerkannt sind.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Hardegsen.
b) Gerichtsstand ist Northeim bzw. Göttingen.
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist dann durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
13.12.2007
Mit der Sprengung des Turms auf dem Gelände der alten Zementfabrik Hardegsen begann
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